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Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG)
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- Seit dem 19. Januar 2024 gehört die Abteilung Sport nicht mehr wie bisher zum Hessischen Innenministerium, sondern zum Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG).
Die Abteilung wechselte komplett ins neue Haus und bleibt unverändert zusammen wie bisher. Die Geschäftsverteilung bleibt gleich und das Ministerium steht auch weiterhin in gewohnter Form für Anliegen der Sportförderung für Verbände und Vereine zur Verfügung. Die telefonische Erreichbarkeit ist unverändert.
Die neue Homepage des Ministeriums: Startseite | familie.hessen.de
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Förderungen
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- Energiehilfen für Vereine wird fortgesetzt
Seit dem 15. Januar 2024 können Mitgliedsvereine und -verbände des Landessportbundes Hessen, die von Energiepreissteigerungen betroffen sind, über das Landesprogramm „Hessen steht zusammen“ eine weitere Ausgleichszahlung beantragen. Damit hat bereits die zweite Förderphase des Landesprogramms begonnen, die rückwirkend den Zeitraum von März bis Dezember 2023 abdeckt. Energiehilfen für Vereine wird fortgesetzt - Landesprogramm „Hessen steht zusammen“ (sportkreis-rheingau-taunus.de)
- Die Hessische Staatskanzlei bietet über ihr Förderprogramm #deinEhrenamt ab sofort wieder die Möglichkeit, Zuschüsse zur Gewinnung von Ehrenamtlichen und vielen weiteren Projekten zu beantragen. Förderprogramme- Dein Ehrenamt
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Landessportbund Hessen e.V.
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3. KOOPERATIONSPREIS SPORTVEREIN UND SCHULE
6.000,- Euro für gelungene Kooperationsarbeit bei Sport, Bildung und sozialer Teilhabe
Preisgelder Die Preisgelder werden jeweils für Vereine mit weniger und mit mehr als 500 Mitgliedern1 vergeben:
1. Platz: 1.500,- Euro
2. Platz: 1.000,- Euro
3. Platz: 500,- Euro
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind und mit einer Schule kooperieren. Die beschriebenen Maßnahmen müssen bereits umgesetzt worden sein oder sich in der Umsetzungsphase befinden. Sportkreise und -verbände sind nicht teilnahmeberechtigt.
Bis wann und wo muss die Bewerbung eingereicht werden?
Die Bewerbung für den 3. Kooperationspreis Sportverein und Schule muss bis zum 31. Mai 2024 vollständig beim Landessportbund Hessen e.V. eingegangen sein. Die Bewerbung erfolgt per Online-Bewerbungsbogen.
www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/schule-bildung-und-personalentwicklung/schule-und-verein/kooperationspreis/
- Der Sportkreis möchte nochmals auf den Newsletter des Landessportbund Hessen hinweisen und dazu anregen sich für diesen kostenfreien Newsletter zu registrieren.
Wichtige Informationen rund um den Verein, die Vereinsarbeit, Schulungen etc. werden regelmäßig über den Newsletter des Landessportbund Hessen, aus dem Geschäftsbereich Vereinsmanagement, verteilt.
Landessportbund Hessen e.V. (landessportbund-hessen.de)
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Sportkreis Rheingau-Taunus
Heimbacher Straße 7 - 65307 Bad Schwalbach
Tel.: 06120-510555

E-Mail: buero@sk-rtk.com
www.sportkreis-rheingau-taunus.de
Verantwortlicher 1. Vorsitzender: Herr Markus Jestaedt
Eingetragen beim Registergericht Wiesbaden - Registernummer VR6706
| Öffnungszeiten Sportkreisbüro: |
| Dienstag |
16:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag |
08:30 - 12:00 Uhr |
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